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Die Gründerzeit ist in den Zeitverlauf von 1870 bis 1918 einzuordnen und gehört zu der Baustilrichtung des Historismus. Gerade in dieser Zeit erlebte Leipzig einen ernormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung, welcher einen gewaltigen Bevölkerungszuwachs zur Folge hatte. In diesem Zeitraum wurde die 2 – 3 geschossige, barocke Bebauung durch die heute noch in der Vielzahl existierenden 4 – 5 geschossigen, bürgerlichen Wohnhäuser ersetzt.
Im „Statistische Jahrbuch 2001 der Stadt Leipzig“ ist folgender Gebäudebestand aus den verschiedenen Jahreszeiträumen zu verzeichnen (siehe Diagramm). Der im Diagramm gezeigte Anteil von ca. 30,1 % entfällt auf Wohngebäude, die vor 1918 errichtet wurden. Davon gehören ca. 18 % in die Gründerzeit. D.h. etwa 12.000 Gebäude mit 100.000 Wohnungen stammen aus dieser Zeit. Die noch fehlenden Anteile verteilen sich auf barocke Wohnbauten vor 1870, Jugendstilgebäude und sonstige Wohngebäude.
(Quelle:
Statistischen Landesamt Sachsen)
Wie kaum eine andere deutsche Stadt ist Leipzig von gründerzeitlichen Stadtvierteln geprägt (Waldstraßenviertel, Gohlis, Connewitz). Der noch vorhandene Bestand an typischer Gründerzeitarchitektur ist zu einem Markenzeichen der Stadt geworden.
Diese Gründerzeitgebäude
wurden in Ziegelbauweise und Reihenbebauung entlang der Straßenachsen errichtet.
Sie weisen folgende typische Merkmale auf :
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Gebäudelänge u. –breite: |
ca. 15,0 – 20,0 m lang und ca. 10,0 – 13,0 m breit |
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Gebäudehöhe: |
je nach Geschosszahl (4 – 5) zwischen 17,0 und 22,0 m |
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Kellermauerwerk, Sockel: |
Bruchstein- oder Ziegelmauerwerk mit Dicken von 51 bis über 80 cm; Sockel teilweise zweischalig aus Naturstein, Klinger oder Platten; als Übergang zur Wand Sockelgesims |
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Außenwandkonstruktion: |
Ziegelmauerwerk mit einer Stärke von 38 cm; zum Teil mit Gurtgesimsen unterteilt und endet mit Hauptgesims (aus unterschiedlichsten Materialien) |
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Fassade: |
Putzfassade oder Klinker- bzw. Verblendmauerwerk; in der Vorderansicht reichlich verziert mit Fenstergewänder und -bänken aus Werkstein; teilweise mit Balkon oder Erker |
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Dachform: |
Satteldachform unter 45°; bei hohen Geschosshöhen und 5 Etagen Steildach mit anschließendem Pultdach „Berliner Dach“; Holzkonstruktion |
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Decken: |
Kellerdecken als „Preußische Kappe“ zwischen I-Trägern; Wohnungstrenndecken als Holzbalkenkonstruktion in verschiedenen Ausführungen (Unterseite mit Stuck); typisch für Leipzig ist der Wechsel der Balkenlage |
Von Angaben des Herr Dr. Leonhardt, Mitarbeiter beim Amt für Denkmalschutz, stehen ca. 75 – 80 % der Gründerzeitgebäude unter Denkmalschutz (Baudenkmal). Darunter fallen z.B. die verzierten und stark gegliederten Fassaden, die Fenster und Türen, Treppenanlagen- und aufgänge, Deckenstuck und zum Teil auch Dachformen und –gauben. Das Ziel des Denkmalschutzes ist der Erhalt des typischen Stadtbildes und der historischen Bauausführungen der damaligen Zeit. Des weiteren wird die Meinung vertreten, dass mit der Gebäudeerhaltung wertvolle graue Energie bewahren wird.
